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Allgemeine Mietbedingungen (AMB)

für die Vermietung an gewerbliche Kunden

Stand: 12.06.2009

1. Verträge mit Kunden kommen durch Eingang der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Kunden an Tsurumi einerseits und Annahme der Bestellung durch Tsurumi andererseits zustande. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung/Rechnung und/oder durch die Lieferung selbst.

2. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Mietbedingungen. Ihre Geltung wird auch für spätere Rechtsbeziehung vereinbart. Bei Lieferung mit Lieferschein, bei der wegen der Dringlichkeit der Auslieferung keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden kann, gelten diese Bedingungen ebenfalls, soweit sie dem Kunden aus früheren Lieferungen bekannt sind.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich ob sie diesen Bedingungen entsprechen oder mit diesen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sie sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen.

II. Erklärungen, Umfang der Leistungen

1. Maße, Abbildungen, Zeichnungen, KW-Angaben oder sonstige Leistungsdaten sind für unsere Produkte nur dann verbindlich, wenn die Angabe schriftlich erfolgt.

2. Wir sind zu Teilleistungen und zur Abweichung von der vereinbarten Lieferung oder Leistung berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

III. Schutzrechte

An Abbildungen, Modellen, Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberechte vor; sie dürfen nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlagen unverzüglich zurückzusenden.

IV. Mietentgelte

1. Unsere Mietentgelte gelten ab Lager Düsseldorf, zzgl. der MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Eine Frachtpauschale entsprechend der Tsurumi Mietpreisliste, wird mit der ersten Miete berechnet, wenn Tsurumi mit der Lieferung und/oder Abholung beauftragt wird.

2. Kosten der Wartung, Wartungsmittel, Inbetriebnahme, Versicherung und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet.

3. Das Mietentgelt wird tageweise für jeden angefangenen Kalendertag berechnet und monatlich gegenüber dem Mieter abgerechnet.

4. Tsurumi ist berechtigt, voraussichtlich entstehende Mietentgelte auch vorschussweise zu berechnen und die Leistung von der Begleichung der Vorschussrechnung abhängig zu machen.

V. Überlassung der Mietsache

1. Die Mietgegenstände werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden abgeholt und zurückgebracht.

2. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung, insbesondere der Verpflichtung zur Überlassung der Mietsache, durch den Eintritt von unvorhersehbaren Fällen höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse gehindert sind, die ohne unser Verschulden und ohne ein uns zurechenbares Verschulden unseres Lieferanten entstehen und die uns die Lieferung überhaupt oder zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, sind wir ebenso wie der Kunde zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt, ohne dass dem Kunden oder uns hierdurch Schadenersatzansprüche entstehen. Zu den vorgenannten Fällen höherer Gewalt gehören beispielsweise unvermeidbare Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen aller Art, Feindseligkeiten, unvermeidbare Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, unvermeidbare Transportverzögerungen, Streiks, berechtigte Aussperrungen, behördliche Anordnungen, nachträgliche Änderungen der Bestellung, nicht rechtzeitiges Vorliegen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung von Lieferungen erforderlicher Genehmigungen Dritter oder erforderlicher Unterlagen oder für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Angaben des Kunden, die rechtzeitig von Dritten oder dem Kunden oder der Behörde angefordert wurden, sowie Störungen der Belieferung verursacht durch unsere Lieferanten.

3 Wird der Versand oder die Übergabe der Mietsache auf Wunsch des Kunden oder aus sonst von ihm zu vertretenen Gründe verzögert (Annahmeverzug), so ändert dies nichts an der Verpflichtung zur Mietzahlung. Im Falle des Annahmeverzuges sind wir zudem berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Mietgegenstand zu verfügen.

VI. Verpackung, Versand

Verpackung und Versandart unterstehen unserem Ermessen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit wir eine vom Kunden erteilte Versandanweisung befolgen, geschieht dies auf Gefahr des Kunden. Wir haften nur unter den Voraussetzungen des Abschnitts " Haftungsbeschränkung" dieser Mietbedingungen.

VII. Zahlungsbedingungen

1. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen in EURO innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu begleichen, es sei denn der Kunde beweist, dass er die Rechnung nicht innerhalb von 3Tagen nach Rechnungsdatum erhalten hat.

Dasselbe gilt für Teillieferungen. Textziffer VII. 5. dieses Vertrages bleibt unberührt.

2. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen, wie beispielsweise Diskont-, Bank- und Wechselspesen, mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

3. Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, soweit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Zahlungsansprüche vorliegen.

4. Ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich Geldzahlungen steht dem Kunden nur zu, soweit Gegenansprüche aus demselben rechtlichen Verhältnis stammen.

5. Treten Umstände ein, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und ist daher unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet, so sind wir zur Fälligstellung gefährdeter Restforderungen auch in dem Falle berechtigt, dass Schecks angenommen wurden. Aufgrund der vorgenannten Umstände sind wir zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und können nach angemessener Nachfrist von betroffenen Verträgen zurücktreten, diese kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn die Gegenleistung nicht sichergestellt wird.

VIII. Rück- und Weitergabe, Einsatzort

1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die überlassenen Gegenstände gereinigt und unter Berücksichtigung der mietbedingten Abnutzung in den Zustand sofort zurück zu geben, in dem er ihn erhalten hat, also in der Regel ein-wandfrei und betriebsfähig.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgegenständen steht dem Kunden nicht zu und ist ausgeschlossen.

3. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Tsurumi nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten zu überlassen oder sie zu anderem als bei Vertragsschluss vorausgesetztem oder vereinbartem Gebrauch zu benutzen.

4. Die Mietgegenstände dürfen nur an den zuvor vertraglich vereinbarten Orten eingesetzt werden. Jede Änderung des Einsatzortes ist von Tsurumi vorher schriftlich zu genehmigen.

IX. Inbetriebnahme, Wartung und Kontrolle

1. Der Kunde hat die Mietgegenstände unverzüglich nach Eintreffen sorgfältig im Hinblick auf Identitäts-, Quantitäts- und Qualitätsmängel zu überprüfen. Über erkennbare Mängel hat er uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Unterlässt er dies, ist er mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen erkannter oder erkennbarer Mängel ausgeschlossen. Insbesondere entfällt das Recht zur Minderung der Miete.

2. Der Kunde hat sich vor Inbetriebnahme der Mietgegenstände über alle zum Betrieb notwendigen Anforderungen, Vorschriften und Empfehlungen sorgfältig zu informieren und seine Mitarbeiter einzuweisen. Dies gilt insbesondere für die Wahl des Aufstellungsortes, die ordnungsgemäße Aufstellung, den Anschluss, Schaltschemen, die Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien, Betriebszeiten und ähnliches. Hat der Kunde Zweifel oder nicht die erforderlichen Kenntnisse, ist er verpflichtet, eine Inbetriebnahmeanforderung an Tsurumi zu richten und die Kosten dafür zu tragen.

3. Die Dauer der Funktionsfähigkeit der von uns gelieferten Pumpen ist aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und der Vielfältigkeit der mit ihnen geförderten Materialien in starkem Maße von der Art und Dauer der Beanspruchung abhängig, dies macht wiederum regelmäßige Wartungs- und Kontrollarbeiten und den Austausch bestimmter Verscheißteile in längeren oder kürzeren Abständen erforderlich. Der Kunde ist während der Überlassung verpflichtet, sich über diese Arbeiten zu informieren und alle Kontroll- und Wartungsarbeiten fortlaufend durchzuführen sowie die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln.

4. Etwa auftretende Mängel der Mietgegenstände hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Tsurumi kann nach eigener Wahl die Mängel durch Reparatur beseitigen oder den Mietgegenstand austauschen.

Ist die Beseitigung des Mangels für Tsurumi unverhältnismäßig aufwendig und steht kein Austauschgegenstand zur Verfügung, ist Tsurumi zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

5. Die Kosten der regelmäßigen Wartungs- und Reparaturarbeiten, des Austausches von Verschleißteilen sowie von Mängeln, die auf der Nichtbeachtung der obigen Absätze 2 und 3 beruhen, trägt der Kunde. Der Kunde trägt auch die Kosten für Schäden und Mängel, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Macht der Kunde geltend, dass er den Schaden nicht verschuldet habe, trägt er hierfür die Beweislast, wenn als Ursachen nur Umstände aus seinem Gefahrenbereich in Betracht kommen.

6. Zu den Verschleißteilen zählen alle Teile, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wie z.B. Wellenabdichtungen, Gleitringdichtungen, sonstige Dichtungen, Kupplungsteile, Riemen, Umschaltklappen, Abdichtungen und Verkleidungen, Kohlebürsten bei Schleifringen, Manometer und andere Teile aus abnutzbaren Stoffen.

7. Unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Minderung oder Kündigung des Vertrages oder Schadenersatz statt Erfüllung (letztes unter Beachtung von Textziffer XI. dieses Vertrages), wenn die diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere aus Mängeln der Mietsache hergeleitete Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

8. Qualitätsmängel im Sinne des Abs. 1 liegen vor, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Übergabe nicht die Beschaffenheit aufeist, die Tsurumi in aktuellen Produktbeschreibungen, der Werbung etc. bekannt gemacht hat oder wenn sie die für eine Mietsache dieser Art zu erwartende Beschaffenheit zu diesem Zeitpunkt nicht aufweist. Unerhebliche Qualitätsabweichungen bleiben außer Betracht. Dies gilt für unerhebliche Identitäts- und Quantitätsabweichungen entsprechend.

9. Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

X. Laufzeit und Kündigung

1. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Kalendertage

2. Der Tag der Abholung und der Tag der Rückgabe zählen als jeweils erster und letzter Tag der mietweisen Überlassung. Werden die Mietsachen nicht vom Kunden abgeholt, sondern an den Kunden versandt, beginnt die Mietzeit mit Ankunft der Mietsache beim Kunden, frühestens aber mit dem vereinbarten Tag der zur Verfügungstellung. Es wird vermutet, dass die Pumpe dem Kunden 2 Werktage nach Verlassen des Tsurumi Lagers zur Verfügung gestanden hat. Die Mietzeit endet mit dem Ende des Rückgabetages (Ankunft im Tsurumi Lager), frühestens aber mit dem Ende einer etwa vereinbarten Mietzeit. Kunden im Umkreis von mehr als 30 Km vom Sitz von Tsurumi werden bei einer Mietzeit von 5 oder mehr Tagen 2 Tage für den Rücktransport bei Rechnungstellung gutgeschrieben.

3. Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen und von beiden Seiten mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf des nächsten Werktages ordentlich kündbar.

Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von Tsurumi und dem Einsatzort des Mietgegenstandes.

4. Verzögert sich die Rückgabe des Mietgegenstandes durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Kunde zur Zahlung des Mietpreises bis zum Ablauf des Tages verpflichtet, an dem die Rückgabe tatsächlich erfolgt.

5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.

XI. Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche jeder Art (unerlaubte Handlung, Verletzungen von Haupt- oder Nebenpflichten, von vorvertraglichen Pflichten, soweit nicht bereits vor Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag verletzt, von nachvertraglichen Pflichten etc.) können gegen uns nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Diese Einschränkungen gelten nicht bei gesetzlich vorgeschriebener verschuldungsabhängiger Haftung, der Verletzung wesentlicher, aus der Natur des Vertrages folgender Pflichten, einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Tsurumi beruhen.

Auch wenn wir danach grundsätzlich haften, gilt dies außer bei bereits vor Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verletzter vorvertraglicher Pflichten nur für typische, vorhersehbare Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter.

XII. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tsurumi gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XIII. Mediations- und Gerichtsstandbestimmung

1. Sollte es auf der Grundlage eines Vertrages, dem die vorliegenden Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, kommen, sollen die Parteien ein Gerichtsverfahren erst dann einleiten, wenn ein Mediationsverfahren zwischen den Parteien vom Mediator oder einer der beteiligten Parteien schriftlich gegenüber den Parteien bzw. der/den anderen Parteien für erfolglos erklärt wurde.

2. Einleitung und Durchführung des Mediationsverfahrens richtet sich nach den Verfahrensregeln der Eucon-Europäisches Institut für Conflict Management, Schachtstraße 1, 80539 München.

3. Der Mediator wird auf Antrag einer oder beider Parteien von der Eucom vorgeschlagen. Hat eine Partei den Antrag auf Benennung des Mediators gestellt, ist die Zustimmung der anderen Partei zu dem Verfahren und zur Person des Mediators nicht erforderlich. Die Ablehnung eines von der Eucom vorgeschlagenen Mediators ist nur aus wichtigem Grund möglich.

4. Unter Kaufleuten ist alleiniger Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten Düsseldorf. Tsurumi ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

XIV. Sonstiges

Erfüllungsort ist Düsseldorf.